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Oberschule Emstek - INFOS CORONAVIRUS

04473/919385  |  sekretariat@obs-emstek.de


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Wir bemühen uns darum aktuelle und für den Schulalltag relevante Informationen rund um das Thema Corona zeitnah an Sie, an euch weiterzugeben. 

 Update 05.01.2022

Bitte an die täglichen Tests in der ersten Schulwoche nach den Weihnachtsferien denken! Außerdem sind nach den Ferien nur noch medizinische Masken in der Schule erlaubt.

 

Update 10.12.2021

Ministerbrief und Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht 20.12.21 - 22.12.21

 

Update 10.11.2021

Beachten Sie bitte, dass an den Elternsprechtagen (26.11.2021 und 29.11.2021) die 3-G-Regel gilt und bringen den notwendigen Nachweis mit.

 

Bitte weiterhin beachten: 

Seit dem 22.09.2021 gilt eine neue Corona-Landesverordnung sowie eine neue Absonderungsverordnung.

Verhalten im Fall eines positiven Selbsttests:

- Wenn Ihr Kind ein positives Selbsttestergebnis erhält, muss Ihr Kind sofort zu Hause bleiben und persönliche Kontakte meiden.

- Sie informieren sofort die Schule UND das Gesundheitsamt (Tel. 04471-15555) und lassen zur Abklärung einen PCR-Test beim Hausarzt durchführen.

- Sie legen eine Liste mit den Kontakten der letzten zwei Tage an, die dann vom Gesundheitsamt angefordert wird.

- Die Schule meldet dem Gesundheitsamt enge Kontaktpersonen (in der Regel Sitznachbarn).

- Wenn das Ergebnis des PCR-Tests positiv ist, begeben sich die Personen aus demselben Haushalt sowie die engen Kontaktpersonen in Absonderung (häusliche Quarantäne).

- Infizierte Personen begeben sich insgesamt 14 Tage nach Bestätigung der Infektion in häusliche Quarantäne und können diese erst wieder verlassen, wenn sie nach 14 Tagen mindestens 48 Stunden symptomfrei waren.

- Enge Kontaktpersonen können die Zeit der Absonderung verkürzen, indem sie sich freitesten, d.h. sie machen nach 5 Tagen einen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test unter professioneller Aufsicht (Hausarzt, Apotheke oder Testzentrum).

Die Bescheinigung über das negative Testergebnis muss in der Schule vorgezeigt werden, erst dann dürfen die Schüler*innen zurück in den Unterricht.

- Die Absonderungsregelung/häusliche Quarantäne gilt NICHT für Geimpfte und Genesene ohne Symptome. Schüler*innen, die vollständig geimpft sind, müssen also nach dieser Verordnung NICHT in Quarantäne. 

 

 

 

Achten Sie bitte auf Infos, die über IServ an die Schülerinnen und Schüler verschickt werden.

  weitere Informationen finden Sie unter diesem Link